Wenn Sie unvermeidbar persönlichen Kontakt mit der Polizei bekommen, zum Beispiel im Rahmen einer Hausdurchsuchung, dann werden in diesem Moment unweigerlich die Weichen für den Gang des weiteren Ermittlungs- und Strafverfahrens gestellt. In aller Regel sind Sie beim ersten Aufeinandertreffen mit der Polizei allein und werden nicht durch einen Strafverteidiger geschützt. Machen Sie in diesem Moment Fehler, dann wird sich dieser Fehler nur noch selten beheben lassen. Hier habe ich einige Verhaltensregeln für Sie:
Und weil ich aus Erfahrung weiß, wie schwer das sein kann, hier nochmal:
Wenn Sie Kontakt mit der Polizei haben, dann treten Ihnen nicht Ihre Mitmenschen gegenüber. Es sind Vertreter einer Strafverfolgungsbehörde, die einen Ermittlungserfolg brauchen. Verhalten Sie sich entsprechend und schweigen Sie!
Sie haben es bereits gemerkt, der Umgang mit der Polizei, wenn man einer Straftat bezichtigt wird, ist alles andere als einfach. Instinktiv werden Sie versuchen, den Vorwurf zu entkräften oder abzumildern und fangen an zu erzählen. Dies ist der schwerste aller Fehler, den Sie machen können. Und diese Regel gilt ohne Ausnahme, immer und zu jeder Zeit.
Diese Regel gilt auch dann, wenn Sie unschuldig sind. An diesem Punkt – also wenn Sie mit der Polizei sprechen – haben Sie nichts weniger als Ihre Unschuld zu verlieren. Die Polizei – und das zeigt leider meine Erfahrung – wird in aller Regel nicht objektiv ermitteln und hat sich bereits festgelegt, daß Sie eine Straftat begangen haben. Man wird Ihnen Fragen stellen, die Sie nicht beantworten können oder man wird bewußt versuchen, Sie in Widersprüche zu verwickeln. Widersprüche lassen Sie schuldig aussehen, auch wenn Sie es nicht sind.
Machen Sie sich bewußt, daß alles was Sie vom Umgang und Verhalten unter Mitmenschen gelernt haben, gefährlich für Sie ist. Die Polizei tritt Ihnen in gestalt eines Mitmenschen entgegen. In diesem Moment sind die Menschen mit den Handschellen Vertreter der Strafverfolgungsbehörde. Die Polizei ist in diesem Moment weder Freund noch Helfer.
Alles was man Ihnen sagen wird, ist entweder unwahr oder Polizeitaktik. Man wird „good cop. bad cop“ mit Ihnen spielen. Fallen Sie nicht darauf rein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluß vor der Tür steht, dann wird durchsucht. Das können Sie nicht umgehen – weder mit Freundlichkeit, noch mit Angaben zur Sache. Wenn Ihnen die Polizei etwas anderes erzählt ist das schlicht gelogen, um einen schnellen Ermittlungserfolg zu erhalten.
Wenn ein Haftbefehl gegen Sie besteht, werden Sie verhaftet. Sie werden auch dann verhaftet, wenn man Ihnen sagt, daß Sie Untersuchungshaft durch ein Geständnis vermeiden können. Das ist eine Lüge und rechtlich so einfach gar nicht möglich. Sie haben in den darauf folgenden Stunden noch die Möglichkeit, das weitere Verhalten mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Ein Richter entscheidet, wie es weiter geht. Kein Polizist.
Die Polizei hat so gut wie keine eigene Kompetenz in einem Ermittlungsverfahren. Die Polizei hat nicht zu entscheiden, was mit Ihnen passiert und wie das Ermittlungsverfahren weitergeführt wird. Machen Sie sich das bewußt und schweigen Sie.
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