Rechtsanwalt Daniel Sprafke

DURCHSETZUNGSSTARK // UNNACHGIEBIG // ERFAHREN

VERTEIDIGUNG IN
SEXUALSTRAFSACHEN

Der Vorwurf eines Sexualdelikts stellt eine schwerwiegende Zäsur dar. Von heute auf morgen ändert sich Ihr Leben. Die Ungewissheit, der Sie begegnen, bereitet Ihnen möglicherweise Furcht. Vielleicht sehen Sie sich der Vorverurteilung durch Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen ausgesetzt.

Mit einem sehr großen Erfahrungsschatz als Strafverteidiger und in der Verteidigung in Sexualstrafsachen bin ich mit Ihren Sorgen und Nöten bestens vertraut. Ich will Ihnen einen sicheren Hafen, Raum und Zeit zum Durchatmen anbieten. Ich werde für Sie sein, was Sie jetzt am meisten brauchen: Ihr Fels in der Brandung.

Ihr Besuch auf dieser Seite zeugt davon, daß Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe ernst nehmen und sich professioneller Hilfe versichern wollen. Ein wichtiger Schritt. Alle weiteren Schritte gehe ich gern an Ihrer Seite – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht.

Nehmen Sie gleich Kontakt mit mir auf. Ich garantiere Ihnen einen erste unverbindliche Beratung innerhalb von 24 Stunden.

 

Was jetzt zu tun ist und was Sie unterlassen sollten.

Wenn Sie von den Ermittlungen erfahren, laufen sie meist schon seit Wochen. Die Akte enthält bereits eine Aussage, häufig auch Auswertungen. Sie erfahren davon durch eine Vorladung, durch eine Durchsuchung am frühen Morgen oder durch einen Anruf. Was Sie in den Tagen danach tun, prägt das gesamte Verfahren.

 

Drei Dinge sollten Sie unterlassen:

Machen Sie keine Angaben zur Sache — nicht gegenüber der Polizei, nicht am Telefon, nicht „nur, um das kurz klarzustellen“. Sie haben das Recht zu schweigen, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Nehmen Sie keinen Kontakt zur belastenden Person auf. Auch nicht über Freunde, auch nicht über Angehörige. Der Impuls ist verständlich; der Klärungsversuch wird als Zeugenbeeinflussung gelesen und begründet den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

Löschen Sie nichts. Keine Nachrichten, keine Bilder, keine Konten. Gelöschtes ist forensisch fast immer rekonstruierbar — der Löschvorgang selbst aber wird dokumentiert und gegen Sie verwendet.

 

Drei Dinge sollten Sie tun:

Sagen Sie den Vernehmungstermin über einen Verteidiger ab. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen.

Halten Sie den Sachverhalt schriftlich fest, solange die Erinnerung frisch ist — Daten, Orte, Beteiligte, Chronologie. Geben Sie diese Aufzeichnung unmittelbar Ihrem Verteidiger und bewahren Sie keine Kopie auf. Sichern Sie unbedingt relevante Chats oder andere entlastende Beweismittel.

Rufen Sie an. Der erste Schritt Ihrer Verteidigung ist die Akteneinsicht, nicht Ihre Aussage. Erst wenn feststeht, was gegen Sie vorliegt, lässt sich entscheiden, ob Sie überhaupt Angaben zur Sachen machen sollten oder nicht.

Karlsruhe. Süddeutschland. Bundesweit.

ECO-Footprint Daniel SprafkeDer sog. Gerichtsstand des Tatorts hält mich in Atem. Der Strafprozess kommt nie zum Verteidiger. Wer sich für Strafverteidigung entscheidet, muss bereit sein viel zu reisen.Ich persönlich genieße jede längere Reise zu Gerichten und Mandanten. In den letzten Monaten der Jahre 2025 und 2026 war ich nicht nur in Karlsruhe tätig, deutlich öfter nahm ich unter anderem Verpflichtungen beim Kammergericht in Berlin, beim Oberlandesgericht Düsseldorf, in der JVA München und beim Landgericht Saarbrücken wahr.

Auch der Schutz der Umwelt spielt für mich eine bedeutende Rolle. Ich verzichte auf ein Auto und nehme lieber die Bahn. Die ist übrigens viel besser, als ihr Ruf. Ich finde, dass sich mein eco-footprint durchaus sehen lassen kann. Was denken Sie?

Übrigens: Auch meine Kanzlei betreibe ich nachhaltig und verzichte völlig auf Papier. Ich arbeite modern und digital, was auf Reisen auch nicht anders möglich ist.

Häufige Fragen

Was kostet Strafverteidigung?

Zu dieser Frage kann ich Ihnen keine allgemeingültige Antwort geben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich Sie gern auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung berate und verteidige. Bitte sprechen sie mich bei Interesse persönlich an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Mandate als Pflichtverteidiger übernehme. 

Hiervon gibt es selbstverständlich Ausnahmen, insbesondere im Bereich des Kapitalstrafrechts und des Staatsschutzstrafrechts.

In geeigneten Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung pro bono, also ohne Berechnung von Anwaltsgebühren.

Solche Fälle müssen Besonderheiten aufweisen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen können. 

Das Berufsrecht verbietet es mir grundsätzlich, ohne Erhebung eines Honorars tätig zu werden.

Die Antwort ist ebenso so einfach wie kurz: Nein.

Es empfiehlt sich, seiner professionellen Ausrichtung treu zu bleiben. Noch wichtiger, als zu wissen was man kann ist es, zu wissen worin man nicht so erfahren ist.

Weitere Bereiche
meiner professionellen
Expertise

Die Anforderungen an den Verteidiger in Sexualstrafsachen sind enorm hoch. Neben der Kenntnis des Rechts ist der versierte Umgang mit  Problem- und Fragestellungen anderer wissenschaftlicher Disziplinen unbedingt erforderlich. Hier finden Sie weitere meiner Schwerpunktthemen der Verteidigung in Sexualstrafsachen, sowie weiterführende Informationen zu SPRAFKE.LEGAL.

I. Möglichkeiten der Verteidigung beim Vorwurf...

Vergewaltigung

Der Vorwurf lautet: Vergewaltigung!

Wenn Sie selbst Betroffener eines solchen Vorwurfs sind, habe ich eine gute Nachricht für Sie. Sie können diesen Text selbst lesen… weiterlesen

Es war eine Betriebsfeier, eine Arztsprechstunde oder die eines Physiotherapeuten, ein Training, eine Autofahrt, ein Abend in einer Bar.

Vielleicht kam es zu einer Berührung… weiterlesen

Meist beginnt es mit einer Durchsuchung am frühen Morgen. Computer, Telefone, Festplatten, Spielekonsolen werden beschlagnahmt. Nur in seltenen Fällen erfährt der Betroffene durch eine Vorladung… weiterlesen

Der Schutz wehrloser Kinder muss an oberster Stelle staatlichen Handelns stehen. Deshalb… weiterlesen

Meist geht es schnell. Jemand spricht Sie an, ruft die Polizei, das Handy ist weg. Manchmal kommt Wochen später ein Schreiben, weil eine Aufnahme aufgetaucht… weiterlesen

Sie haben sich getrennt. Es ging um die Wohnung, um das Kind, um Geld. Und jetzt liegt eine Anzeige gegen Sie vor. Wegen eines Vorfalls… weiterlesen

II. Schuldig oder Falschbeschuldigung?

Was ich für Sie tun kann, wenn Sie einen Fehler gemacht haben

Den ersten wichtigen Schritt haben Sie bereits erfolgreich gemacht: Sie versuchen, sich professioneller Hilfe zu versichern. Herzlichen Glückwunsch – Sie folgen dem richtigen Impuls. Sie dürfen… weiterlesen

Es klingt nicht bloß wie ein Horrorszenario – es ist eines. Einen Moment zuvor war die Welt noch normal und völlig in Ordnung. Und dann ändert… weiterlesen

III. Weitergehende Informationen

In diesen Bereichen des bin ich auch tätig.

Was mich als Strafverteidiger ausmacht.

Meine Fälle mit öffentlicher Rezeption.