Rechtsanwalt Daniel Sprafke
Rechtsanwalt Daniel Sprafke
DURCHSETZUNGSSTARK // UNNACHGIEBIG // ERFAHREN

VERTEIDIGUNG
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
SEXUELLER ÜBERGRIFF

Verteidigung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung und des sexuellen Übergriffs:
wenn es um eine Berührung geht.

Es war eine Betriebsfeier, eine Arztsprechstunde oder die eines Physiotherapeuten, ein Training, eine Autofahrt, ein Abend in einer Bar.

Vielleicht kam es zu einer Berührung – über oder unter der Kleidung. Vielleicht eine Umarmung oder ein flüchtiger Griff. Jetzt liegt eine Strafanzeige vor, vielleicht auch schon eine Meldung beim Arbeitgeber.

Vielen Betroffenen war so etwas wie ein Strafverfahren bis zu diesem Zeitpunkt völlig fremd. Und jetzt geht es plötzlich um sehr viel: die eigene Reputation, der Leumund im Betrieb und nicht zuletzt: es geht oft um den Verlust des Arbeitsplatzes, also um existenzielle Fragen.

In solchen Fällen sind die strafrechtlichen Folgen meist nicht so gravierend, wie die beruflichen oder sozialen Folgen eines solchen Verfahrens; und zwar ungeachtet der Tatsache, ob Sie einen Fehler gemacht haben oder nicht. Viele Arbeitgeber sprechen sog. Verdachtskündigungen aus, was grundsätzlich auch zulässig ist.

 

Die ersten Schritte

Keine Angaben zur Sache — weder bei der Polizei noch gegenüber dem Arbeitgeber. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen (§136 Abs. 1 S. 2 StPO).

Nicht mit der anderen Person sprechen. Auch nicht, um „das Missverständnis auszuräumen“. Bei Vorfällen im beruflichen Umfeld ist der Impuls besonders stark, weil man sich weiter begegnet. Jeder Klärungsversuch wird als Einwirkung auf eine Zeugin oder einen Zeugen gewertet.

Keine Entschuldigung. „Falls das falsch angekommen ist, tut es mir leid“ ist ein Satz, der in der Hauptverhandlung verlesen wird. Gut gemeint aber strafrechtlich fatal.

Vorsicht bei der Anhörung durch den Arbeitgeber. Eine arbeitsrechtliche Anhörung vor einer Verdachtskündigung ist keine strafrechtliche Vernehmung, aber Ihre Antworten dort können in das Strafverfahren gelangen. Beide Verfahren müssen aufeinander abgestimmt werden — sprechen Sie mit Ihrem Verteidiger, bevor Sie sich gegenüber Personalabteilung, Dienstherrn oder Ihrer Kammer äußern.

 

Unverzügliche Vorbereitung Ihrer Verteidigung

Sichern Sie Namen von Zeugen, fertigen Sie Screenshots der Messenger-Kommunikation. Wer war anwesend? Gibt es Nachrichten aus dem Umfeld des Abends? Bei Vorfällen mit mehreren Beteiligten zerfällt die Erinnerung schnell, und Zeugen werden von der Gegenseite zuerst angesprochen.

 

Welches Verbotsgesetz gilt und warum das entscheidend ist

Die Weichenstellung in dieser Fallgruppe liegt in der Abgrenzung zweier Vorschriften. Sie entscheidet über Strafrahmen, Verfahrensgang und Eintrag im Führungszeugnis.

  • §184i StGB — sexuelle Belästigung: Erfasst die körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise, durch die die andere Person belästigt wird. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Vorschrift ist ausdrücklich subsidiär — sie greift nur, wenn die Tat nicht nach anderen Vorschriften schwerer bestraft wird. Wichtig: Es handelt sich um ein Antragsdelikt (§ 184i Abs. 3 StGB). Ohne Strafantrag findet keine Verfolgung statt, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt.
  • §177 Abs. 1 StGB — sexueller Übergriff: Setzt eine sexuelle Handlung voraus, die nach § 184h Nr. 1 StGB von einiger Erheblichkeit sein muss. Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre. Kein Antragsdelikt.

 

Zwischen beiden Normen liegt die Erheblichkeitsschwelle. Sie ist keine Formalie, sondern eine Wertungsfrage, die anhand von Intensität, Dauer, betroffener Körperregion und Gesamtsituation zu beantworten ist — und sie ist der Punkt, an dem sich in diesen Verfahren am meisten bewegen lässt. Die Verlagerung von §177 auf §184i verändert den Fall grundlegend: anderer Strafrahmen, Antragserfordernis, deutlich bessere Einstellungsmöglichkeiten.

Diese Weichenstellung wird im Ermittlungsverfahren gestellt, nicht erst in der Hauptverhandlung. Deshalb ist frühe Verteidigung hier wirksamer als in fast jeder anderen Konstellation.

 

Die Folgen der Strafe

Für die typische Zielgruppe dieser Verfahren – berufstätige Erstbeschuldigte, häufig in regulierten Berufen – wiegen die Nebenfolgen schwerer als jede Geldstrafe:

Führungszeugnis. Verurteilungen wegen Sexualdelikten erscheinen im erweiterten Führungszeugnis nach §30a BZRG. Das betrifft jede Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen und wird von vielen Arbeitgebern routinemäßig abgefragt.

Approbation und Berufszulassung. Bei Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Pflegekräften und Angehörigen weiterer Heilberufe kann ein Verfahren berufsrechtliche Konsequenzen bis zum Widerruf auslösen — teilweise unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang.

Beamtenverhältnis und Verbeamtung. Disziplinarverfahren laufen parallel und nach eigenen Regeln. Auch eine Einstellung des Strafverfahrens beendet das Disziplinarverfahren nicht zwingend.

Lehr-, Erziehungs- und Pflegeberufe. Hier entscheidet häufig schon das erweiterte Führungszeugnis über die Weiterbeschäftigung.

Arbeitsverhältnis. Verdachtskündigungen setzen keine Verurteilung voraus. Der arbeitsrechtliche Maßstab ist ein anderer und zeitlich meist schneller als das Strafverfahren.

All diese Folgen müssen wir von Beginn an in Ihre Verteidigungsstrategie einbeziehen. Eine Verfahrenserledigung, die strafrechtlich günstig aussieht, kann berufsrechtlich die schlechtere Variante sein — und umgekehrt.

Häufige Fragen

Es war eine einzige Berührung. Ist das wirklich strafbar?

Möglicherweise ja. Entscheidend ist, ob die Handlung nach §184h Nr. 1 StGB von einiger Erheblichkeit war und ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war. Wo genau die Schwelle liegt, ist eine Wertungsfrage — und genau deshalb ist sie der Argumentation zugänglich.

Ja – und das überrascht die meisten Betroffenen. Das Arbeitsrecht kennt die sogenannte Verdachtskündigung: Gekündigt wird nicht wegen einer erwiesenen Tat, sondern wegen des dringenden Verdachts. Der Arbeitgeber muss also nicht abwarten, wie das Strafverfahren ausgeht. Wirksam ist eine solche Kündigung allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

Der Verdacht muss auf objektive Tatsachen gestützt sein, der Arbeitgeber muss alles Zumutbare zur Aufklärung unternommen haben – und er muss Sie vorher anhören. Fehlt diese Anhörung, ist die Verdachtskündigung unwirksam. Auch der Arbeitgeber ist dabei an kurze Fristen gebunden.

Zwei Dinge sind jetzt wichtig. Erstens: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Danach gilt sie als wirksam, unabhängig davon, wie unbegründet sie war. Diese Frist läuft unabhängig vom Strafverfahren.

Zweitens – und das übersehen fast alle: Die Anhörung im Betrieb ist keine harmlose Personalangelegenheit. Was Sie dort sagen, kann über Ihren Arbeitgeber als Zeugen in die Strafakte gelangen. Sie stehen damit vor einem echten Konflikt: Schweigen Sie, riskieren Sie Ihren Arbeitsplatz. Äußern Sie sich, riskieren Sie Ihre Verteidigung. Dieser Konflikt lässt sich auflösen, aber nicht spontan und nicht allein.

Ja. Neben der Einstellung kommt der Strafbefehl nach § 407 StPO in Betracht. Er ergeht im schriftlichen Verfahren ohne öffentliche Verhandlung. Ob das im Einzelfall der bessere Weg ist als eine streitige Verteidigung, hängt von der Beweislage und von den beruflichen Folgen ab.

Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen werden im einfachen Führungszeugnis grundsätzlich nicht aufgenommen, wenn keine weitere Eintragung besteht. Für das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG gelten bei Sexualdelikten abweichende, strengere Regeln. Das ist einer der Punkte, an denen sich die Verhandlung über die Höhe der Strafe konkret auszahlt.

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