Verfahren in diesem Bereich sind sehr unterschiedlich. Mal wird auf dem Smartphone eines Jugendlichen ein Zufallsfund in einer geschmacklosen Whatsapp-Gruppe gemacht. Mal finden die Strafverfolger eine riesige Datensammlung bei einem Menschen, der mit pädophilen Neigungen umzugehen hat.
Viele Fälle haben dennoch eine Gemeinsamkeit: oft werden deutsche Behörden durch das Federal Bureau of Intelligence (FBI) über verdächtige Aktivitäten im Internet kontaktiert.
An dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen in der Verteidigung. Wer hier nicht auf überlegene Kenntnisse informationstechnologischer Zusammenhänge zurückgreifen kann, wird seinem Mandanten nicht als professioneller Verteidiger helfen können.
Die Chancen der Verteidigung liegen in diesem Bereich oft nicht in der juristischen Analyse, als mehr im Tatsächlichen und Technischen.
Gern übernehme ich Ihre Beratung und Verteidigung. Rufen Sie mich an.