Die Fälle, aus denen sich Verdachtsmomente der falschen Verdächtigung einer Sexualstraftat nähren, sind in ihrer Struktur immer ähnlich.
Eine heimliche oder verbotene schicksalshafte Begegnung. Oft in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Gefolgt von plötzlicher Entdeckung, Abweisung oder Ernüchterung. Scham, Verletzung oder die Angst vor dem Gesichtsverlust münden dann in vielen Fällen in ein Ermittlungsverfahren. Die Anzeigenerstatter(innen) betrachten die Strafanzeige entweder als effektive Waffe zur Verteidigung der eigenen Ehre oder sie werden durch Dritte – unbewußt – unter Druck gesetzt, die Anzeige zu erstatten.
Ein aktueller Fall beschäftigt mich im Besonderen. Eine junge Frau erstattet Strafanzeige wegen Vergewaltigung gegen einen Mandanten. Das Verfahren wird sehr schnell eingestellt – kein hinreichender Tatverdacht. Nur kurze Zeit später meldet sich ein anderer Mandant mit ähnlichen Vorwürfen. Und es stellt sich heraus: die selbe Anzeigenerstatterin steckt dahinter.
Gern würde ich Ihnen objektive Daten präsentieren und nicht nur Erfahrungswerte, die keinerlei empirische Aussagekraft haben. Aber die Forschung auf diesem Gebiet ist dürftig. Vielleicht liegt das auch an der Justiz selbst, die regelmäßig selbstkritische Zurückhaltung scheut, wie der Teufel das Weihwasser. Mit Fehlurteilen will man sich nicht befassen – aber es gibt sie eben. Das zeigte schon eine wissenschaftliche Studie zu Justizirrtümern des Hochschullehrers Karl Peters.
Heute befaßen sich das „innocence project Deutschland“ und das Verbundprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Psychologischen Hochschule Berlin, Professur für Rechtspsychologie mit diesem Thema.
Immer wieder beschleicht einen das Gefühl, daß Gerichte Angst vor unpopulären Entscheidungen haben. Ein entlarvende Frage vieler Richterinnen und Richter lautet: „Warum sollte die Zeugin denn lügen?“
Zeugnis einer verheerenden Einstellung zum Recht und Beweis einer gefährlichen Ignoranz. Gern würde ich Ihnen versprechen, Sie genau vor dieser Ignoranz zu bewahren. Das wäre unseriös.
Aber: Meinem Versprechen, Sie vorbehaltlos und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen – seien die Vorwürfe noch so ungerecht – dürfen Sie sich sicher sein.
Rufen Sie mich an.