Upskirting ist in Deutschland nach § 184k StGB ausdrücklich als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ strafbar. Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter die Kleidung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Der grenzüberschreitende Trend „Upskirting“ oder „Downblousing“ stammt aus Japan, wo sogar spezielle Kameras verkauft werden, um möglichst unentdeckt verbotene Intimfotos herstellen zu können.
Gern übernehme ich Ihre Beratung und Verteidigung. Rufen Sie mich an.



Upskirting ist in Deutschland nach § 184k StGB ausdrücklich als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ strafbar. Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter die Kleidung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Der grenzüberschreitende Trend „Upskirting“ oder „Downblousing“ stammt aus Japan, wo sogar spezielle Kameras verkauft werden, um möglichst unentdeckt verbotene Intimfotos herstellen zu können.
Gern übernehme ich Ihre Beratung und Verteidigung. Rufen Sie mich an.


Diese Seite speichert und nutzt Cookies, um die Performance zu verbessern.
Einstellungen verwalten
Essential cookies enable basic functions and are necessary for the proper function of the website.
These cookies are needed for adding comments on this website.
Statistics cookies collect information anonymously. This information helps us understand how visitors use our website.
Google Analytics is a powerful tool that tracks and analyzes website traffic for informed marketing decisions.
Service URL: policies.google.com (opens in a new window)